Aufwendungen der Stadt Monheim am Rhein

Aufwendungen der Stadt Monheim am Rhein


Abschreibungen:
Mit Abschreibungen erfasst man planmäßige oder außerplanmäßige Wertminderungen von Vermögensgegenständen, die im Laufe der Nutzungsdauer eintreten.


Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen:
Die Aufwendungen für Sach- & Dienstleistungen umfassen die Kosten für Leistungen Dritter. Darunter fallen die Instandhaltungs- & Betriebskosten für städtische Gebäude, Infrastruktur & KFZ sowie die Kosten für Lernmittel, Schülerbeförderung.


Transferaufwendungen:
Unter dem Begriff Transferaufwendungen werden alle Aufwendungen zusammengefasst, die ohne Gegenleistung an Dritte geleistet werden. Dazu zählen z.B. Aufwendungen für Sozial- & Jugendhilfe sowie allgemeine Umlagen an Bund, Land & Gemeindeverbände.


Kreisumlage

Von den Nettoeinnahmen der Stadt aus der Gewerbesteuer werden nicht nur der Anteil von Bund und Land abgezogen. Darüber hinaus zahlt die Stadt an den Kreis Mettmann eine Kreisumlage, die sich u.a. aus der Gewerbesteuer speist.


Sonstige Aufwendungen:
Die sonstigen Aufwendungen setzen sich aus vielen kleinen Posten zusammen. Darunter befinden sich u. a. die Entschädigungen für die Rats- & Ausschussmitglieder, externe Beratungsleistungen, Telefon, Schülerverpflegung sowie Gutachterkosten.


Zinsen:
Die Zinsaufwendungen umfassen die Kosten für langfristige (Investitionskredite) & kurzfristige Verbindlichkeiten (Kassenkredite) .


Personalaufwendungen:
Zu den Personalaufwendungen der Verwaltung zählen Beamtenbezüge, Angestelltenvergütungen, Arbeiterlöhne & die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialversicherungsbeiträge. Ferner sind auch Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen für Beamte zu den Personalaufwendungen zu rechnen.