Stadtplanung
Vorausschauende räumliche Planung ist eine der Kernaufgaben der Stadtplanung. Ihr obliegt im Besonderen die Gesamtstadtplanung, die Aufstellung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen. Die Stadtplanung bereitet durch die Erarbeitung von Planungsgrundlagen und Planungskonzepten die Entscheidungen des Rates zur Stadt- und Verkehrsplanung vor und setzt diese durch die vorbereitende (Flächennutzungsplan) und verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) um. Die Stadtplanung erfasst Planungsgrundlagen, die für die Entwicklung der Stadt von grundlegender Bedeutung sind. Dies betrifft insbesondere Daten der Vermessung und Statistik.
Bauaufsicht
Die Bauaufsicht ist für das konkrete Bauen zuständig und informiert und berät bei Bauvorhaben. Der Denkmalschutz hütet das historische Gesicht der Stadt und steht für Informationen und Bürgerberatung zum Denkmalschutz zur Verfügung. Die wesentliche Aufgabe der Bauaufsicht ist die Information und Bürgerberatung zu Bauaufsicht und Wohnungsaufsicht, die Erteilung von Vorbescheiden, Baugenehmigungen, Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen.
Vorausschauende räumliche Planung ist eine der Kernaufgaben der Stadtplanung. Ihr obliegt im Besonderen die Gesamtstadtplanung, die Aufstellung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplänen. Die Stadtplanung bereitet durch die Erarbeitung von Planungsgrundlagen und Planungskonzepten die Entscheidungen des Rates zur Stadt- und Verkehrsplanung vor und setzt diese durch die vorbereitende (Flächennutzungsplan) und verbindliche Bauleitplanung (Bebauungsplan) um. Die Stadtplanung erfasst Planungsgrundlagen, die für die Entwicklung der Stadt von grundlegender Bedeutung sind. Dies betrifft insbesondere Daten der Vermessung und Statistik.
Bauaufsicht
Die Bauaufsicht ist für das konkrete Bauen zuständig und informiert und berät bei Bauvorhaben. Der Denkmalschutz hütet das historische Gesicht der Stadt und steht für Informationen und Bürgerberatung zum Denkmalschutz zur Verfügung. Die wesentliche Aufgabe der Bauaufsicht ist die Information und Bürgerberatung zu Bauaufsicht und Wohnungsaufsicht, die Erteilung von Vorbescheiden, Baugenehmigungen, Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen.
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