Stadtplanung und Bauaufsicht

Der Bereich 61 Stadtplanung und Bauaufsicht ist für das ganze Thema Planen und Bauen zuständig.

In der Abteilung Stadtplanung (Produkte Stadtentwicklung, Bebauungsplanung, Umweltangelegenheiten, Klimaschutz, Katastertechnische Information und Geografisches Informationssystem) werden vor allem Fragen zur räumlichen Stadtentwicklung und der Verteilung der räumlichen Nutzungsansprüche von z. B. Gewerbe, Wohnen, Einzelhandel, Standorte für Schulen und Kindergärten, Verkehrsflächen, Natur und Landschaft usw. bearbeitet. Die unterschiedlichen, teilweise konkurrierenden, Nutzungsansprüche müssen im richtigen Verhältnis zueinander und unter Beachtung fachgesetzlicher Rahmenbedingungen sowie der Interessen von Bürgerschaft und Wirtschaft im Stadtgebiet richtig verortet und platziert werden. Um die unterschiedlichen Nutzungsansprüche und Interessen ausgewogen zu entwickeln führt die Abteilung Stadtplanung  intensive Beteiligungsformen (wie Werkstattverfahren, Moderationsverfahren, Wettbewerbe) durch, die weit über die gesetzlichen Anforderungen hinaus gehen, um im kontinuierlichen und konstruktiven Dialog mit der Bürgerschaft zu stehen. Mit der Aufstellung von Bebauungsplänen werden dabei die Nutzungen konkretisiert und die weitere bauliche Entwicklung in der Stadt vorbereitet und umgesetzt.


In der Abteilung Bauaufsicht (Produkte: Bauaufsicht und Denkmalpflege) werden die unterschiedlichen Bauherren (Wohnen, Handel, Gewerbe) umfassend zu ihren Vorhaben von der Planung bis hin zur Umsetzung und Fertigstellung beraten und betreut. Die Bescheidung von  Bauanträgen ist eine weitere wesentliche Aufgabe und damit verbunden wird das Baugeschehen vor Ort entsprechend der Vorgaben der Stadtplanung gelenkt und entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen geregelt und überwacht. Dies jedoch immer unter Wahrung der Interessen und Bedürfnisse der Bürger und der Wirtschaft, da es trotz entsprechender Vorgaben zu konkurrierenden Vorstellungen und Ansprüchen kommen kann. Zudem ist die Bauaufsicht maßgeblich verantwortlich für die Einhaltung und Überprüfung der Sicherheit in sämtlichen öffentlichen (z. B. Schulen, Kindergärten, Versammlungsstätten, etc) und privaten (z.B. Großgargen, Hochhäuser, etc.) Gebäuden.

Die Denkmalpflege überwacht die eingetragenen Bau-, Boden- und beweglichen Denkmäler und berät die Eigentümer bei der Sanierung und Modernisierung ihrer historischen Bauwerke. Die Denkmalpflege kann damit die Entwicklung des Ortsbildes in historischer Umgebung positiv beeinflussen und hält die lokale Geschichte lebendig.



 
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