Trotz der weiterhin belastenden Solidaritätsumlage in Höhe von 22,5 Mio. und unter Berücksichtigung einer Kreisumlage mit dem höchsten Stand von 117,5 Mio. € zeigt der Haushaltsplanentwurf einen Überschuss in Höhe von 371.170 € auf.
Für die folgenden Jahre sollen deutlich bessere Ergebnisse mit 8,5 Mio. € für 2016, 9,5 Mio. € für 2017 und 10,2 Mio. € für 2018 erzielt werden.
Die Präsentation des Haushalts 2015 im Rat am 23.10.2014 können Sie hier herunterladen (pdf 2,3 MB).
Solidaritätsumlage
Nach dem Stärkungspaktgesetz vom 09.12.2011 stellt das Land in den Jahren 2011 bis 2020 Städten und Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation Konsolidierungshilfen zur Verfügung. Die Mittel des Landes von jährlich 350 Mio. € kommen den Kommunen zugute, bei denen sich aus der Perspektive des Haushaltes für das Jahr 2010 bereits in 2010 oder bis zum Jahr 2013 eine Überschuldungssituation ergibt. Die Teilnahme der betroffenen Kommunen an der Konsolidierungshilfe dieser sog. ersten Stufe des Stärkungspaktgesetzes ist verpflichtend.
Zielgruppe der 2. Stufe sind die Kommunen, bei denen sich aus den Haushaltsdaten des Jahres 2010 ergibt, dass der Eintritt der Überschuldung in den Jahren 2014 bis 2016 zu erwarten ist. Landesmittel sind für die Gemeinden der Stufe 2 nicht vorgesehen. Neben einer jährlichen Entnahme aus der Finanzausgleichsmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze in Höhe von 115 Mio. € sollten zunächst Mittel in Höhe von 181,6 Mio. € in Form einer sog. Solidaritätsumlage von den 59 sog. nachhaltig abundanten Städten und Gemeinden (= Gemeinde, die in mindestens
zwei der vorherigen vier Jahre bereits abundant war) erhoben werden.
Als Umlagegrundlage dient die oben beschriebene „überschießende Steuerkraft“, die mit einem Satz von 23,5% für das Jahr 2014 besteuert wird. Dies bedeutete für das Jahr 2014 zunächst eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 46,5 Mio. €.
Abhängig von der prognostizierten steigenden Steuerkraft und der daraus resultierenden überschießenden Steuerkraft wären die jährlichen Beiträge der Stadt Monheim am Rhein in den Folgejahren noch weiter angestiegen und hätten sich über den Zeitraum der 7 Stärkungspaktjahre auf rund 387,7 Mio. € summiert.
Am 27.11.2013 beschloss der Landtag das Zweite Gesetz zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes mit einer Halbierung der von den abundanten Kommunen aufzubringenden Komplementärmittel in Höhe von nunmehr 91 Mio. €. Zusätzlich sind jedoch 70 Mio. € in den Jahren 2021 und 2022 durch die Solidaritätsumlage, also durch die „Zahlerkommunen“, aufzubringen.
Der Hebesatz wurde demnach für 2014 auf 11,87 % festgesetzt, was einer Zahlungsverpflichtung für die Stadt Monheim am Rhein in Höhe von 23,5 Mio. € bedeutete.
Mit der überschießenden Steuerkraft der Stadt Monheim am Rhein ist die Berechnungsgrundlage für die Solidaritätsumlage noch einmal angestiegen.
Aus der insgesamt gestiegenen Steuerkraft aller Kommunen für das Jahr 2015 folgt eine Senkung des Hebesatzes auf 7,87% bei gleichzeitiger Ausweitung der Anzahl der Kommunen, die zur Zahlung einer Solidaritätsumlage herangezogen werden. Für die Stadt Monheim am Rhein bedeutet das nicht nur eine Umlageverpflichtung in Höhe von 22,5 Mio. für das Jahr 2015, sondern auch die höchste Zahlungsverpflichtung aller Kommunen mit einem voraussichtlichen Betrag von 225 Mio. € über die neun Stärkungspaktjahre.
Stärkungspaktjahre auf rund 387,7 Mio. €:
GFG | Steuerkraft | Ausgangsmesszahl | überschießende Steuerkraft | voraussichtliche Höhe der Solidaritätsumlage |
---|---|---|---|---|
2014 | 252 Mio. € | 54 Mio. € | 198 Mio. € | 23,5 Mio. € |
2015 | 339 Mio. € | 54 Mio. € | 252 Mio. € | 22,5 Mio. € |
2016 | 289 Mio. € | 54 Mio. € | 235 Mio. € | 23,5 Mio. € |
2017 | 301 Mio. € | 54 Mio. € | 247 Mio. € | 24,7 Mio. € |
2018 | 307 Mio. € | 54 Mio. € | 253 Mio. € | 25,3 Mio. € |
2019 | 312 Mio. € | 54 Mio. € | 258 Mio. € | 25,8 Mio. € |
2020 2021 2022 |
315 Mio. € 318 Mio. € 320 Mio. € |
54 Mio. € 54 Mio. € 54 Mio. € |
261 Mio. € 264 Mio. € 266 Mio. € |
26,1 Mio. € 26,4 Mio. € 26,6 Mio. € |
Summe über 9 Stärkungspaktjahre | 224,4 Mio. € |
Das Beschreiten des Klageweges vor dem Landesverfassungsgericht erscheint unumgänglich. Die Erfolgsaussichten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.
Die Stadt Monheim am Rhein ist nach wie vor der Auffassung, dass die Erhebung einer Solidaritätsumlage nicht verfassungskonform ist beteiligt sich an der gemeinschaftlichen Verfassungsklage.
Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Gewerbesteuer
Aufgrund der durch das Land auferlegten Solidaritätsumlage (s.u.) in Höhe von zunächst 46,5 Mio. € allein für das Jahr 2014 drohte bei bis dahin kalkulierten Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 190 Mio. € ein Haushaltsdefizit.
Um dieses drohende Defizit abzuwenden, wurde die erfolgreiche Steuerpolitik, die mit der Gewerbesteuerhebesatzsenkung ab dem Jahr 2013 umgesetzt wurde, weiterentwickelt und das Phänomen sinkender Abschöpfungseffekte bei steigenden Gewerbesteuermessbeträgen herangezogen. Dies führte zu dem seit dem 01.01.2014 geltenden Gewerbesteuerhebesatz von 285 v.H.
Das am 27.11.2013 vom Landtag beschlossene Zweite Gesetzes zur Änderung des Stärkungspaktgesetzes mit einer Halbierung der von den abundanten Kommunen aufzubringenden Komplementärmittel in Höhe von 91 Mio. € änderte nichts an der wettbewerbsorientierten Steuerpolitik der Stadt Monheim am Rhein, zumal der Landesgesetzgeber zwar die jährlichen Belastungen um die Hälfte gesenkt hat, aber zusätzlich 70 Mio. € in den Jahren 2021 und 2022 durch die Solidaritätsumlage der „Zahlerkommunen“ erbracht werden müssen.
Trotz der Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes kann von einem prognostizierten Gewerbesteuerertrag in Höhe von 210 Mio. € in 2014 ausgegangen werden. Auf dieser Basis wird mit einem moderaten Anstieg in 2015 auf 215 Mio. € kalkuliert. Die folgenden Jahre gehen mit 220, 222 und 224 Mio. € in die Planung ein.
Erträge aus dem Änderungsgesetz zum Einheitslastenausgleichsgesetz
Am 08.05.2012 hatte der Verfassungsgerichtshof in Münster in einem von den kommunalen Spitzenverbänden vorbereiteten und begleiteten Verfahren zentrale Normen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Das Gericht stützte die Nichtigkeitserklärung maßgeblich auf die Unvereinbarkeit der Normen des ELAG mit den bundesrechtlichen Vorgaben des Gemeindefinanzreformgesetzes. Nach Auffassung des Gerichts ist der Landesgesetzgeber verpflichtet, sämtliche Stufen des bundesgesetzlichen Länderfinanzausgleichs bei der Ermittlung der Einheitslasten zu berücksichtigen, da anderenfalls nicht auszuschließen sei, dass den Kommunen Finanzmittel vorenthalten werden. Namentlich monierte der Verfassungsgerichtshof, dass die – das Land Nordrhein-Westfalen entlastende – Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder im Jahr 1995 von zuvor 37 auf 44 Prozentpunkte, die im Rahmen der Integration der neuen Länder und Berlins in den Länderfinanzausgleich erfolgte, im ELAG unberücksichtigt geblieben ist.
Mittlerweile sind die Jahre 2007-2013 abgerechnet worden. Hiernach stehen der Stadt Monheim am Rhein für die Jahre 2007-2011 rd. 1,6 Mio. € an Erstattung zu, für das Jahr 2012 rd. 6,5 Mio. € und für 2013 rd. 13,64 Mio. €. Als „Faustformel“ für die Berechnung kann davon ausgegangen werden, dass rd. 46 % des über den Erhöhungsanteil Fonds Deutsche Einheit bei der Gewerbesteuerumlage gezahlten Betrages erstattet werden. Demnach wurde für das Jahr 2015 ein Erstattungsanspruch in Höhe von 12,1 Mio. € errechnet. Die Abrechnung erfolgt immer zeitversetzt im darauf folgenden Jahr.
Aufwendungen
Personalaufwendungen
Die Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 sind mit 29,6 Mio. € etatisiert. Ausgehend von der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2015 in Höhe von 27,2 Mio. € entspricht dies einer Steigerung von 2,4 Mio. €.
Der deutliche Anstieg der Personalaufwendungen um ca. 9 % im Vergleich zur mittelfristigen Finanzplanung ist, neben den tariflichen bzw. gesetzlichen Anpassungen, insbesondere auf Stellenmehrungen, mit dem Schwerpunkt im Jugendbereich, begründet.
Hier ist es Ziel der Verwaltung, die Schulsozialarbeit sowohl an den weiterführenden Schulen als auch den Grundschulen auszubauen, um die präventive Arbeit zu intensivieren. Daneben ist das Feld der Schulpsychologie weiterentwickelt worden, in dem nunmehr 1,5 Stellen zur Verfügung stehen. Die Stellenausweitung im Bereich des Allgemeinen Sozialen Dienstes resultiert unmittelbar aus den gestiegenen Fallaufkommen in diesem Aufgabenbereich.
Im Finanzbereich wurde die Zentrale Vergabestelle neu justiert, um ein neues Vergabekonzept umsetzen zu können, dass eine möglichst rechtssichere und effiziente Vergabe gewährleisten soll.
Die zusätzlichen Personalaufwendungen im Kulturbereich resultieren aus der Neuausrichtung des Sojus 7, das durch eine neu einzurichtende Stelle betreut werden soll und deutlich erhöhten Honoraraufwendungen, um das Projekte „Wortmalerei“ und die Begabtenförderung an der Musikschule umsetzen zu können.
Die zusätzlichen Stellen im Bereich der Planung und Bauaufsicht sind erforderlich, um die Konzepte zum Klimamanagement und zur Fassadengestaltung in der Altstadt umsetzen zu können. Die neue Stelle für einen Stadtplaner ist Ausfluss der in den kommenden Jahren anstehenden Planungsvorhaben.
Mit dem Ausbau der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Stadt und ihrer Tochtergesellschaften sollen deren Ziele und Vorhaben noch transparenter und intensiver als bisher möglich, u. a. auch in den sozialen Medien, dargestellt werden.
Die MVV erstattet der Stadt hierfür anteilige Personalaufwendungen.
Die größten Blöcke der zusätzlichen Personalaufwendungen sind nachfolgend in tabellarischer Form dargestellt:
Grund | Betrag in € |
Zusätzliche Stellen für
|
550.000 |
Stellen im Bereich der Finanzbuchhaltung/Vollstreckung | 235.000 |
Zusätzliche Stellen im Kulturbereich für das Sojus und höherer Honoraraufwendungen für Projekte | 220.000 |
Zusätzliche Stellen „Klimamanagement“, Fassadenmanagement und zusätzliche Stelle Stadtplanung im Bereich Stadtplanung und Bauaufsicht | 185.000 |
Zusätzliche Stellenanteile für die Bauverwaltung und die städtischen Betriebe | 135.000 |
Zusätzliche Stellen im Bereich Wirtschaftsförderung für das Tourismus- und Citymanagement | 125.000 |
Zwei zusätzliche Stellen für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, u. a. für die städtischen Tochterunternehmen und die sozialen Medien | 120.000 |
Zusätzliches Personal für Bereich der Feuerwehr |
120.000 |
Einrichtung eines Bildungsbüros im Schulbereich |
120.000 |
Summe | 1.770.000 |
Die Tarif- und Besoldungsanpassung wurde entsprechend den Verhandlungsergebnissen umgesetzt. Darüber hinaus wurden 2 % Tarif- und Besoldungsanpassungen und 0,25 % strukturelle Veränderungen (z. B. Stufensteigerungen) in die mittelfristige Finanzplanung eingearbeitet, die das Budget 2015 mit rund 600.000 € belasten.
In der mittelfristigen Finanzplanung machen sich auch die Wiedereingliederungen der zuvor als eigenbetriebsähnliche Einrichtung bzw. gemeinnützige Gesellschaft betriebenen Städtischen Betriebe und der Bibliothek Monheim am Rhein bemerkbar.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen steigt mit 24,5 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (17,6 Mio. €) um rd. 6,9 Mio. € an.
Der Hauptgrund dafür liegt im Wesentlich in der Umgruppierung der Aufwendungen an den Bergisch Rheinischen Wasserverband (BRW), 4,4 Mio. €), die bislang als Transferaufwendungen gegliedert waren, nun aber zwingend bei den Sach- und Dienstleistungen zu planen und zu buchen sind.
Darüber hinaus finden sich Erhöhungen vor allem in den Bereichen Politik, Verwaltungsleitung, Inklusionsbüro und Wirtschaftsförderung, Ordnung und Soziales, Schulen und Sport, Kinder, Jugend und Familie sowie dem Gebäudemanagement.
Ursache für die Erhöhung im Bereich Politik, Verwaltungsleitung, Inklusionsbüro und Wirtschaftsförderung in Höhe von rd. 340.000 € ist im Wesentlichen die Umstrukturierung der Aufgaben der Wirtschaftsförderung, die aus dem Bereich 61 ausgegliedert wurden und nun als „Abteilung Wirtschaftsförderung“ mit dem City-Management und dem Stadtteilmanagement als Stabsstelle zusammengefasst wurde.
Im Bereich 32 betrifft es bei den ‚Besonderen Bürgerangelegenheiten’ und beim Rettungsdienst ebenfalls bislang unter den Transferaufwendungen laufende Leistungen, die in Höhe von insgesamt rd. 200.000 € zukünftig dieser Sachkontengruppierung zuzuordnen sind. Darüber hinaus führen Unterhaltungsaufwendungen des beweglichen Vermögens und der Betriebsvorrichtungen sowie Aufwendungen für die Unterhaltung der Fahrzeuge bei der Feuerwehr zu einer Erhöhung.
Im Bereich Schulen und Sport führen die Erhöhung der OGS-Bildungspauschale und eine Bildungspauschale für die Sekundarstufe I, der Anstieg von Verpflegungskosten im Offenen Ganztag (mehr Teilnehmende), die Ausweitung der Anzahl von Inklusionshelfenden sowie Berater- und Gutachterkosten, vor allem für die Fortschreibung der Schul- und Medienentwicklungsplanung, zu einer Steigerung von rd. 230.000 €.
Im Bereich Kinder, Jugend und Familie steigen die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen um rd. 120.000 €. Diese verteilen sich auf Pflegeelternseminare, Supervisionen, Mo.Ki Baby, Jugendcafé, Verpflegungsmehrkosten im Offenen Ganztag sowie zusätzlicher Aufwand an die AWO für die Einrichtung einer ½ Stelle Kinderkrankenschwester.
Den Hauptteil der Bereiche an den Mehraufwendungen trägt das Gebäudemanagement für zusätzliche Bauunterhaltungsmaßnahmen in Höhe von 1,0 Mio. €. Die gesamte Liste ist den Erläuterungen zum Bereich 71 zu entnehmen, exemplarisch seien hier der erste Sanierungsabschnitt der Sporthalle an der PUG (640.000 €), das Dach des Deusser-Hauses (200.000 €) sowie das Dach der Wilhelm-Busch- Schule (225.000 €) genannt.
Transferaufwendungen
Insgesamt steigen die Transferleistungen von 191,5 Mio. € auf 221,3 Mio. € an. Sie umfassen ca. ¾ der Aufwendungen und stehen größtenteils für die Aufgaben vor Ort nicht zur Verfügung:
Kreisumlage
Zur Finanzierung seiner Ausgaben erhebt der Kreis Mettmann gem. § 45 Kreisordnung NRW in Verbindung mit den Bestimmungen des jeweils gültigen GFG eine jährlich durch den Kreistag neu festzusetzende Kreisumlage. Sie wird nach einem Prozentsatz der Umlagegrundlagen berechnet. Im Entwurf der Haushaltssatzung für 2015 des Kreises Mettmann wird dieser Hebesatz bei 34,4 % liegen und somit 1,0 %-Punkte unterhalb des Satzes für 2014. Möglich war dies in dieser Höhe vor allem aufgrund der positiven Entwicklung der Stadt Monheim am Rhein.
Die Umlagegrundlagen setzen sich aus der Steuerkraft, den Schlüsselzuweisungen und den Abrechnungsbeträgen aus dem Einheitslastenabrechnungsgesetz zusammen. Aufgrund der steigenden Gewerbesteuererträge erhöhen sich die Umlagegrundlagen für die Stadt Monheim am Rhein von € 252,03 Mio. im Jahr 2014 auf nunmehr € 342,26 Mio. im Jahr 2015. Trotz einer Senkung des Kreisumlagehebesatzes bedeutet dies eine deutliche Steigerung der Aufwendungen für die Kreisumlage von € 89,5 Mio. im Jahr 2014 auf nunmehr € 117,5 Mio. bei steigendem Bedarf des Kreises (€ 354 Mio.).
Von dem deutlichen Gewerbesteueranstieg Monheims profitieren alle anderen kreisangehörigen Städte, deren Zahllast gegenüber dem Vorjahr in allen Fällen reduziert wird.
Solidaritätsumlage
Es sei auf die oben gemachten Ausführungen verwiesen.
Gewerbesteuerumlage
Die allgemeine Gewerbesteuerumlage und die Finanzierungsbeteiligung zum Fonds Deutsche Einheit sind abhängig von den Gewerbesteuererträgen und an Bund und Land abzuführen. Die Höhe wird ermittelt, indem der Ertrag aus der Gewerbesteuer durch den Hebesatz geteilt und mit einem vom Gesetzgeber festgelegten Hebesatz (zusammen 69 %) multipliziert wird. Die Entwicklung der Hebesätze und der damit verbundenen Erträge sind unter den Leistungsdaten abgebildet. Aufgrund der in der Planung weiter steigenden Gewerbesteuererträge ergeben sich auch weiterhin zusätzliche Belastungen im Vergleich zu den aufgeführten vorherigen Haushaltsjahren, wobei das Jahres 2013 mit einem prognostizierten Ergebnis von rd. 30 Mio. € einen deutlich höheren Wert darstellt. Die hier dargestellten Transferaufwendungen für die Gewerbesteuerumlage steigern sich über 24 Mio. € im Jahr 2015 auf 27,6 Mio. € im Jahr 2018.
Weitere Transferaufwendungen
Bereinigt um Solidaritätsumlagen, Kreisumlage, und Gewerbesteuerumlage betragen die restlichen (sozialen) Transferleistungen 29,06 Mio. € in 2015 und sinken damit um 1,01 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (30,07 Mio. €). Da wie oben beschrieben, rd. 4,5 Mio. € nicht mehr bei den Transferaufwendungen, sondern bei den Sach und Dienstleistungen zu veranschlagen sind, ergibt sich faktisch eine Steigerung um rd. 3,5 Mio. €. Diese sind vor allem im Bereich Kinder, Jugend und Familie zu finden.
Davon werden rd. 1,2 Mio. € durch das neue Kinderbildungsgesetz verursacht, wobei zwar Erträge in gleicher Höhe entstehen, diese jedoch an die Träger weiter geleitet werden müssen.
Die Angebotsausweitung des Jucuba und des Abenteuerspielplatzes schlagen mit rd. 100.000 € zu Buche.
Die Transferleistungen bei den Sozialpädagogischen Diensten steigen um fast 500.000 €. Dabei stehen Reduzierungen bei der Eingliederungshilfe Erhöhungen bei der Heimerziehung, Inobhutnahmen, der Hilfe für junge Volljährige sowie für obdachlose Volljährige gegenüber. Zusätzlich wird durch die Abschaffung der Elternbeiträge, dem veränderten Rechtsanspruch und dem Ausbau der U3-Plätze in der Kindertagespflege von einer Erhöhung von rd. 300.000 € ausgegangen.
Letztendlich sieht die neue Finanzierung für Kinder mit Behinderung in Kitas vor, dass das therapeutische Personal über Verordnungen abgerechnet werden, die zu einer Finanzierungslücke bei den Trägern von bis zu 100.000 € führen können.
Um rd. 950.000 € steigen auch die Transferleistungen im Bereich Schulen und Sport. Hier machen sich vor allem der weitere Ausbau des Ganztagsangebots (rd. 300.000 €) und die Erhöhung der Betreuungspauschalen an die Träger des Offenen Ganztags (350.000 €) bemerkbar.
Darüber hinaus erhöhen sich die Umlagen der Berufskollegs (270.000 €), hier im Besonderen beim Berufsschulzweckverband Opladen, da sich diese auch nach der Steuerkraft bemisst.
Im Bereich Bildung und Kultur steigt der Zuschuss an Marke Monheim e.V. durch den Wegfall der Förderung durch die Sparkassenstiftung um 111.000 € und wird nunmehr in voller Höhe von 218.500 € bei den Transferaufwendungen veranschlagt.
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