Das Jahr 2014 wird trotz der horrend hohen Zahlung einer Solidaritätsumlage in Höhe von 46,5 Mio. € mit einem knapp positivem Ergebnis abschließen. Ein Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage findet daher nicht statt!
Dass der Haushaltsausgleich trotz der Solidaritätsumlage möglich wird, ist nur durch eine erneute Senkung des Gewerbesteuerhebesatzes zu erreichen. Denn nur auf diesem Wege wird es möglich sein, weitere potenzielle Gewerbebetriebe in die Stadt zu holen, die für eine weitere Ertragssteigerung sorgen.
Diese Maßnahme kann allerdings auch nicht verhindern, dass ein Haushaltsausgleich für das Jahr 2015 zum jetzigen Zeitpunkt nicht dargestellt werden kann, da dort die Nachzahlungen bei der Gewerbesteuer aus dem Jahr 2013 die Kreisumlage und Solidaritätsumlage im Besonderen belasten werden. Erst die Jahre 2016 und 2017 werden wieder geringe Überschüsse erzielen. Insoweit handelt es sich um eine sehr nachhaltige Maßnahme.
Solidaritätsumlage – ein Exkurs
Nach dem Stärkungspaktgesetz vom 09.12.2011 stellt das Land in den Jahren 2011 bis 2020 Städten und Gemeinden in einer besonders schwierigen Haushaltssituation Konsolidierungshilfen zur Verfügung.
Die Mittel des Landes von jährlich 350 Mio. € kommen den Kommunen zugute, bei denen sich aus der Perspektive des Haushaltes für das Jahr 2010 bereits in 2010 oder bis zum Jahr 2013 eine Überschuldungssituation ergibt. Die Teilnahme der betroffenen Kommunen an der Konsolidierungshilfe dieser sog. ersten Stufe des Stärkungspaktgesetzes ist verpflichtend.
Zielgruppe der 2. Stufe sind die Kommunen, bei denen sich aus den Haushaltsdaten des Jahres 2010 ergibt, dass der Eintritt der Überschuldung in den Jahren 2014 bis 2016 zu erwarten ist. Landesmittel sind für die Gemeinden der Stufe 2 nicht vorgesehen.
Neben einer jährlichen Entnahme aus der Finanzausgleichsmasse der Gemeindefinanzierungsgesetze in Höhe von 115 Mio. € sollen Mittel in Höhe von 181,6 Mio. € in Form einer sog. Solidaritätsumlage von den 60 sog. nachhaltig abundanten Städten und Gemeinden (= Gemeinde, die in mindestens zwei der vorherigen vier Jahre bereits abundant war) erhoben werden.
Als Umlagegrundlage dient die oben beschriebene „überschießende Steuerkraft“, die mit einem Satz von 23,5% für das Jahr 2014 besteuert wird. Dies bedeutet für das Jahr 2014 eine Zahlungsverpflichtung in Höhe von 46,5 Mio. €.
Abhängig von der prognostizierten steigenden Steuerkraft und der daraus resultierenden überschießenden Steuerkraft steigen die jährlichen Beiträge der Stadt Monheim in den Folgejahren noch weiter an und summieren sich über den Zeitraum der 7 Stärkungspaktjahre auf rund 387,7 Mio. €:
GFG | Steuerkraft | Ausgangsmesszahl | überschießende Steuerkraft | voraussichtliche Höhe der Solidaritätsumlage |
---|---|---|---|---|
2014 | 252 Mio. € | 54 Mio. € | 198 Mio. € | 46,5 Mio. € |
2015 | 306 Mio. € | 54 Mio. € | 252 Mio. € | 54,5 Mio. € |
2016 | 289 Mio. € | 54 Mio. € | 235 Mio. € | 55,7 Mio. € |
2017 | 301 Mio. € | 54 Mio. € | 247 Mio. € | 56,9 Mio. € |
2018 | 307 Mio. € | 54 Mio. € | 253 Mio. € | 57,5 Mio. € |
2019 | 312 Mio. € | 54 Mio. € | 258 Mio. € | 58,0 Mio. € |
2020 | 315 Mio. € | 54 Mio. € | 261 Mio. € | 58,6 Mio. € |
Summe über 7 Stärkungspaktjahre | 387,7 Mio. € |
Das Beschreiten des Klageweges vor dem Landesverfassungsgericht erscheint unumgänglich. Die Erfolgsaussichten können zum jetzigen Zeitpunkt nicht beurteilt werden.
Erträge
Steuern und ähnliche Abgaben
Die Gewerbesteuererträge steigen weiter von geplanten 155 Mio. € (s. Vorbericht Haushalt 2013) auf 200 Mio. €; und das auf Basis eines auf 285 %-Punkte reduzierten Hebesatzes auf die ab dem Steuerjahr 2014 anfallenden Beträge.
Bereits für das Jahr 2012 konnte aufgrund der deutliche positiveren Entwicklung der Strategie ‚Hebesatz 300‘ein Ergebnis von rd. 147 Mio. € erreicht und damit der Planwert von 85 Mio. Euro um rd. 67 Mio. € überschritten werden.
Aufgrund der durch das Land auferlegten Solidaritätsumlage (s.u.) in Höhe von 46,5 Mio. Euro allein für das Jahr 2014 drohte bei bis dahin kalkulierten Gewerbesteuereinnahmen in Höhe von 190 Mio. € ein Haushaltsdefizit.
Um dieses drohende Defizit abzuwenden, wurde die erfolgreiche Steuerpolitik, die mit der letzten Gewerbesteuerhebesatzsenkung ab dem Steuerjahr 2013 umgesetzt wurde, weiterentwickelt und das Phänomen sinkender Abschöpfungseffekte bei steigenden Gewerbesteuermessbeträgen herangezogen. Dies führte zu einem neuen Gewerbesteuerhebesatz von nunmehr 285%-Punkten.
Die angekündigte Senkung des Hebesatzes führte zu einem weiteren starken Interesse von Unternehmen am Standort Monheim am Rhein. Nach dem heutigen Kenntnisstand kann aufgrund von Gesprächen mit Unternehmern davon ausgegangen werden, dass die zunächst auf Grundlage eines Hebesatzes von 300%-Punkten in Höhe von 190 Mio. € geplanten Gewerbesteuereinnahmen bei einem Hebesatz von 285%-Punkten um weitere 10 Mio. € gesteigert werden können.
Aufgrund des Imagegewinns und des sich daraus ergebenden Standortvorteils einschließlich einer evtl. Sogwirkung wird für das Jahr 2015 mit einer weiteren Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen auf 225 Mio. € und weiteren leichten Steigerungen in den Folgejahren gerechnet.
Erstattungen nach dem Einheitslastenausgleichsänderungsgesetz (ELAGÄndG)
Am 08.05.2012 hatte der Verfassungsgerichtshof in Münster in einem von den kommunalen Spitzenverbänden vorbereiteten und begleiteten Verfahren zentrale Normen des Einheitslastenabrechnungsgesetzes (ELAG) für verfassungswidrig und nichtig erklärt.
Das Gericht stützte die Nichtigkeitserklärung maßgeblich auf die Unvereinbarkeit der Normen des ELAG mit den bundesrechtlichen Vorgaben des Gemeindefinanzreformgesetzes. Nach Auffassung des Gerichts ist der Landesgesetzgeber verpflichtet, sämtliche Stufen des bundesgesetzlichen Länderfinanzausgleichs bei der Ermittlung der Einheitslasten zu berücksichtigen, da anderenfalls nicht auszuschließen sei, dass den Kommunen Finanzmittel vorenthalten werden. Namentlich monierte der Verfassungsgerichtshof, dass die – das Land Nordrhein-Westfalen entlastende – Erhöhung des Umsatzsteueranteils der Länder im Jahr 1995 von zuvor 37 auf 44 Prozentpunkte, die im Rahmen der Integration der neuen Länder und Berlins in den Länderfinanzausgleich erfolgte, im ELAG unberücksichtigt geblieben ist.
Mittlerweile sind die in Rede stehenden Jahre 2007-2012 im Entwurf abgerechnet worden. Hiernach stehen der Stadt Monheim am Rhein für die Jahre 2007-2011 rd. 1,6 Mio. € an Erstattung zu, für das Jahr 2012 rd. 6,5 Mio. €. Als Faustformel kann für die Berechnung davon ausgegangen werden, dass man rd. 46 % der über den Erhöhungsanteil Fonds Deutsche Einheit bei der Gewerbesteuerumlage gezahlten Betrag erstattet bekommt. Für 2014 kann daher mit einer Summe in Höhe von 10,95 Mio. € geplant werden. Die Abrechnung erfolgt immer zeitversetzt im übernächsten Jahr.
Auf die Entwicklung der übrigen Steuererträge wird im Vorbericht und in den Erläuterungen der Allgemeinen Finanzwirtschaft (Bereich 90) Bezug genommen.
Aufwendungen
Personalaufwendungen
Die Vorgabe aus der mittelfristigen Planung des Haushalts 2013 betrug 25,52 Mio. €. Der tatsächliche Ansatz in 2014 wird auf 26,72 Mio. € datiert.
Die Übernahme der Mitarbeiter der Bibliothek gGmbH, die Schließung des Krankenhauses sowie das steigende Investitionsaufkommen sind Hauptursache der Steigerung.
Die Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2014 sind mit 26,72 Mio. € etatisiert. Ausgehend von der mittelfristigen Finanzplanung für das Jahr 2014 in Höhe von 25,52 Mio. € entspricht dies einer Steigerung von 1,2 Mio. €.
Anders als im Vorjahr, als der signifikante Anstieg der Personalaufwendungen hauptsächlich in der Wiedereingliederung der Städtischen Betriebe begründet war, resultieren die nunmehr ermittelten Zahlen aus verschiedenen Maßnahmen, die im Folgenden erläutert werden.
Die beschlossene Wiedereingliederung der Bibliothek Monheim am Rhein gGmbH und der damit verbundene Betriebsübergang mit Wirkung zum 01.01.2014 führt dazu, dass das dort beschäftigte Personal mit seinen Personalaufwendungen wieder im städtischen Etat zu berücksichtigen ist. Zusammen mit der Übernahme der Beschäftigten des Ulla-Hahn-Hauses sind hierfür 265.000 € Personalaufwand zu kalkulieren. Darüber hinaus sind 60.000 € für den weiteren Ausbau des Aufgabenfeldes der kulturellen Bildung zu veranschlagen, da hier zur Umsetzung des Konzeptes verschiedene Stundenaufstockungen und die zusätzliche Einstellung einer Halbtagskraft für den Bereich der Kunstschule sowie die Aufstockung der Arbeitszeit einer hauptamtlichen pädagogischen Mitarbeiterin auf Vollzeit notwendig sind.
Im Zuge der Schließung des St. Josef Krankenhauses wurde deutlich, dass die längeren Anfahrtszeiten zu den umliegenden Krankenhäusern durch die Anschaffung eines zusätzlichen Rettungswagens kompensiert werden müssen. Zum Betrieb des Rettungswagens sind insgesamt fünf Rettungssanitäter notwendig, die zu einem voraussichtlichen zusätzlichen Personalaufwand von 210.000 € p. a. führen.
Die in den Folgejahren beabsichtigten Bauprojekte führen in den Aufgabenbereichen des Bauwesens und des Gebäude- und Liegenschaftsmanagements ebenfalls zu erhöhten Personalaufwendungen. Vorhandene Befristungen konnten hier nicht, wie ursprünglich geplant, auslaufen. Für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen wird darüber hinaus zusätzliches qualifiziertes Personal erforderlich. Insbesondere für die Aufgabenbereiche Tiefbau, Kanalbau und Hochbau sollen deshalb kurzfristig weitere Ingenieurinnen und Ingenieure eingestellt werden. Hierfür wurden zusätzliche Personalaufwendungen in Höhe von rund 230.000 € kalkuliert.
Aufgrund der verbesserten Haushaltssituation konnte eine bislang verschobene Personalentwicklungsmaßnahme in Form des Aufstiegs vom mittleren in den gehobenen Dienst durchgeführt werden. Diese Maßnahme und die damit verbundene Nachbesetzung der Stelle wirkt sich mit 54.000 € auf den städtischen Haushalt aus. Weitere Stundenerhöhungen, u. a. im Bereich der Finanzen, des Zentralen Service oder die Wiederbesetzung einer Stelle im Bereich der Jugendarbeit, sind insgesamt mit rund 300.000 € in die Kalkulation eingeflossen.
Ebenfalls angestiegen sind die Honoraraufwendungen, die mit zusätzlich 75.000 € kalkuliert wurden, was unter anderem auch in der Übernahme des Ulla-Hahn-Hauses und den dort durchgeführten Veranstaltungen begründet ist. Die im Haushalt auszuweisenden Rückstellungen, u. a. für Altersteilzeit, sind mit zusätzlichen 60.000 € auszuweisen.
Im Überblick:
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
Der Aufwand für Sach- und Dienstleistungen steigt mit 17,43 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (17,01 Mio. €) um rd. 400.000 € an.
Die Gründe dafür liegen in den Bereichen Ordnung und Soziales, Bauwesen sowie Wirtschaftsförderung und Stadtplanung.
Bei der Feuerwehr steigen die Unterhaltungsaufwendungen des beweglichen Vermögens und der Betriebsvorrichtungen. Darüber hinaus gibt es Steigerungen bei den Aufwendungen für die Unterhaltung der Fahrzeuge. In Summe betragen diese Erhöhungen rd. 100.000 € gegenüber dem Vorjahr.
Im Bereich der Verkehrs- und Grünflächen werden deutlich mehr Mittel für Unterhaltungsaufwendungen benötigt. Rd. 550.000 € entfallen auf Fahrbahnsanierungen einschl. der Erneuerung des Bahnüberganges Daimlerstraße sowie der Querung Turmstraße/Kapellenstraße. Darüber hinaus beteiligt sich die Stadt mittels eines Zuschuss am Kreisverkehr Fahnenacker/L 43 auf Hitdorfer Seite.
Einen einmaligen Betrag in Höhe von rd. 115.000 € sind für die systematische Zustandserfassung aller Straßen eingeplant. Ergebnis dieser Untersuchung wird eine Datei sein, die detailliert den Zustand im Stadtgebiet erfasst und nach der eine weitere Priorisierung zukünftiger Unterhaltungsmaßnahmen erfolgen wird.
Transferaufwendungen
Der Hebesatz für die Kreisumlage beträgt gem. Haushaltsentwurf des Kreises 35,4 %-Punkte (Vorjahr 40,8 %). Allerdings erhöhen sich die Umlagegrundlagen der Stadt Monheim am Rhein aufgrund der positiven Ertragsentwicklung gegenüber dem Jahr 2013 von 102,08 Mio. € auf nunmehr 252,03 Mio. € in deutlich höherem Maße. Entsprechend wird sich auch der Ausgabeansatz für die Kreisumlage (Hebesatz x Umlagegrundlagen) von 41,7 Mio. € auf 89,50 Mio. € drastisch erhöhen.
Bei einem Hebesatz von 285 %-Punkten für die Gewerbesteuer wird der tatsächlich bei der Stadt verbleibende Nettobetrag erheblich durch die Anwendung des fiktiven Hebesatzes bei der Kreisumlage beeinträchtigt. Bei einem Kreisumlagesatz von 35 %-Punkten sind von den 206 Mio. € in 2015 volle 106,5 Mio. € abzuführen.
Hinzu kommt die Gewerbesteuerumlage von 69 Punkten, angerechnet auf den Gewerbesteuermessbetrag. Dies ergibt eine Zahlungspflicht in Höhe von 53,4 Mio. €.
Gesamtumlagen 2015 also 160 Mio. €, Nettoertrag 65 Mio. €!
Dieser schmälert sich aufgrund der Solidaritätsumlage ab dem Haushaltsjahr 2014 noch einmal drastisch. Für 2015 sind rd. 55 Mio. € zu zahlen, der Nettoertrag schmälert sich demnach auf gerade einmal 10 Mio. €. Ehrlicher Weise sind dieser Betrachtung die zu erwartenden Erträge aus dem Änderungsgesetz zum Einheitslastenausgleichsgesetz hinzuzurechnen. Für 2015 kann mit rd. 12 Mio. € aus zu viel zu zahlender Umlage an den Fonds Deutsche Einheit gerechnet werden. Der verbleibende Nettowert beträgt somit 22 Mio. €.
Weitere Transferaufwendungen
Bereinigt um Solidaritätsumlagen, Kreisumlage, und Gewerbesteuerumlage betragen die restlichen Transferleistungen 28,94 Mio. € in 2014 und steigen damit um 3,25 Mio. € gegenüber dem Vorjahr (25,69 Mio. €).
Im Bereich der Kindertagesstätten werden für die Kindspauschalen an die freien Träger aufgrund der festgelegten automatischen Steigerung (1,5 %) sowie dem kontinuierlichen U3-Ausbau und der neuen Betriebskindertagesstätte 1,3 Mio. € zusätzlich aufgewandt.
Die Essensbezuschussung zur Steigerung der Qualität in den Kindertagesstätten und der OGATA kostet rd. 350.000 €.
Bei den Kosten der Jugendhilfe ist ein höherer Aufwand von 810.000 € eingeplant.
Die Leistung für Asylbewerber erhöhen sich um 200.000 €.
Für den Zweckverband Berufsschule Opladen sind aufgrund der steuerkraftorientierten Beitragsberechnung 200.000 € zusätzlich aufzuwenden.
Für die Leistungen des BRW sind ebenfalls rd. 200.000 € zusätzlich eingeplant.
- Gesamtübersicht (pdf)
- Haushaltsrede des Bürgermeisters
- Haushaltsrede der Kämmerin (pdf)
- Vorbericht zum Haushalt (pdf)
- Ergebnis- und Finanzplan (pdf)
- Liste der investiven Maßnahmen (pdf)
- Anlagen zum Haushaltsplan (pdf)
- Haushaltsentwurf für den Bereich "Allgemeine Finanzwirtschaft" (pdf)
- Haushaltsentwurf für den Bereich "Politik und Verwaltungsleitung" (pdf)
- Haushaltsentwurf für den Bereich "Zentraler Service" (pdf)
- Haushaltsentwurf für den Bereich "Finanzen" (pdf)
- Haushaltsentwurf für den Bereich "Gebäude und Liegenschaftsmanagement" (pdf)
- Präsentation im Rat für die Bereiche "Politik und Verwaltungsleitung", "Zentraler Service", "Finanzen" und "Gebäude und Liegenschaftsmanagement"(pdf)
- Präsentation im Rat für alle Bereiche (pdf)
Aufstellung der internen Leistungsbereiche