Allgemeine Infos zur Erklärung zur Barriere-Freiheit
Diese Erklärung gilt für diese Internet-Seiten:
Es gibt rechtliche Vorgaben in Nordrhein-Westfalen.
Diese Vorgaben gelten auch für die Stadt Monheim am Rhein.
Eine Vorgabe heißt:
Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz Nordrhein-Westfalen.
Die Abkürzung dafür ist: BGG NRW.
Eine andere Vorgabe heißt:
Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung Nordrhein-Westfalen.
Die Abkürzung dafür ist: BITVNRW.
Das BGG NRW und die BITVNRW sagen:
Internet-Seiten von öffentlichen Stellen müssen barriere-frei sein.
Eine öffentliche Stelle ist zum Beispiel ein Amt.
Alle sollen die Internet-Seiten lesen und verstehen können.
Auch Menschen mit Behinderungen.
Deshalb müssen auch die Seiten von der Stadt Monheim am Rhein barriere-frei sein.
Hält sich die Stadt Monheim an Rhein an die Vorgaben?
Die Stadt Monheim am Rhein will sich an die Vorgaben halten.
Aber die Stadt Monheim am Rhein erfüllt noch nicht alle Vorgaben.
Manche Teile von der Internet-Seite haben noch Barrieren.
Wo sind noch Barrieren?
Diese Dinge sind noch nicht barriere-frei:
- PDF-Dokumente sind nicht barriere-frei
PDF-Dokumente sind meistens Text-Dokumente. - Die Karten sind für Screen-Reader nicht barriere-frei.
Screen-Reader lesen Internet-Seiten vor.
Blinde und sehbehinderte Menschen benutzen Screen-Reader. - Fotos haben keine Alternativ-Texte
Alternativ-Texte erklären:
Das kann man auf dem Foto sehen.
Das ist wichtig für blinde und sehbehinderte Menschen.
Die Stadt Monheim am Rhein und die wer | denkt | was GmbH wollen bald noch mehr Barrieren abbauen.
Wann wurde die Erklärung zur Barriere-Freiheit gemacht?
Die Erklärung ist vom 15. September 2020.
Die Erklärung wurde am 17. Dezember 2020 das letzte Mal verändert.
Die Stadt Monheim am Rhein hat die Barriere-Freiheit selbst geprüft.
Dafür gibt es im Internet einen BITV-Test.
Den Test finden Sie auf dieser Internet-Seite:
So können Sie uns erreichen
Haben Sie eine Barriere auf unserer Internet-Seite gefunden?
Haben Sie ein anderes Problem?
Oder brauchen Sie mehr Infos zur Barriere-Freiheit?
Dann sagen Sie uns das.
Sie können uns eine E-Mail schreiben.
Die E-Mail-Adresse ist:
Sie können auch ganz unten in das Kontakt-Formular schreiben.
Ombuds-Verfahren
Ein Ombuds-Verfahren funktioniert so:
Ein Mensch mit Behinderungen hat eine Barriere auf der Internet-Seite von einer öffentlichen Stelle gefunden.
Zum Beispiel beim Mängelmelder von der Stadt Monheim am Rhein.
Deshalb hat sich der Mensch bei der öffentlichen Stelle beschwert.
Aber die öffentliche Stelle hat nicht geantwortet.
Oder die öffentliche Stelle hat die Barriere nicht abgebaut.
Dann kann sich der Mensch mit Behinderungen bei der Ombuds-Stelle melden.
Die Ombuds-Stelle prüft:
- Was ist das Problem?
- Wie können wir das Problem lösen?
Haben Sie eine Barriere auf unserer Internet-Seite gefunden?
Und Sie haben uns über das Kontakt-Formular geschrieben?
Oder Sie haben uns eine E-Mail geschrieben?
Aber wir haben Ihnen nicht geantwortet?
Oder Sie sind mit der Antwort nicht zufrieden?
Dann können Sie ein Ombuds-Verfahren machen.
Ein Ombuds-Verfahren ist kostenlos.
Mehr Infos zum Ombuds-Verfahren bekommen Sie auf der Internet-Seite von der Ombuds-Stelle:
Ombuds-Stelle Nordrhein-Westfalen
Hier sind die Kontakt-Infos von der Ombuds-Stelle:
Ombuds-Stelle für barriere-freie Informations-Technik des Landes Nordrhein-Westfalen
Das ist die Telefon-Nummer:
02 11 85 53 45 1
Das ist die E-Mail-Adresse:
ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de