Wissenswertes zur Abfallentsorgung

718 öffentliche Mülleimer stehen im Monheimer Stadtgebiet. Verteilt auf rund 23.000 Quadratkilometer und circa 43.000 Einwohnerinnen und Einwohner ist das eine ganze Menge. Statistisch gesehen kommen damit auf 1000 Monheimerinnen und Monheimer mehr als 16 öffentliche Abfalleimer.

Aufgestellt werden die Abfallbehälter nach Bedarf. An Haltestellen, gut frequentierten Wegen, Kreuzungen, Fußgängerzonen, Parkanlagen und öffentlichen Plätzen, Schulen, touristischen Hotspots oder an Sitzbänken dort, wo es ein erhöhtes Publikumsaufkommen im öffentlichen Raum gibt. Im Innenstadtbereich, etwa an Einkaufsstraßen, finden sich mehr Abfalleimer, weiter außerhalb, zum Beispiel in reinen Wohnstraßen, eher wenige. Häufig sind die Standorte Einzelfallentscheidungen, die etwa bei Umbauarbeiten, Neubauten oder nach Hinweisen aus der Bürgerschaft getroffen werden.

In Wäldern oder Naturschutzbereichen hat sich gezeigt, dass Mülleimer dort eher kontraproduktiv sind. Die Vermüllung nimmt an solchen Orten durch Verwehungen oder das wilde Hinzustellen von Müll eher zu. Das gilt insbesondere für abgelegene Stellen mit wenig sozialer Kontrolle; sie müssen dann von den Städtischen Betrieben mit großem Aufwand gereinigt werden. Beliebte Orte für solche unerlaubten Ablagerungen sind beispielsweise die Rheinauen oder der Knipprather Wald. Auch der in Monheim am Rhein gewogene Hausmüll findet sich immer wieder an solchen Stellen.

Geleert werden die Abfalleimer von den Teams der Städtischen Betriebe in regelmäßigem Turnus. Bei Bedarf erfolgt die Leerung an Stellen mit erhöhtem Publikumsverkehr sogar mehrmals täglich, an Schwerpunkten auch an den Wochenenden. Natürlich ist es nicht möglich, überall gleichzeitig zu leeren. So kann mitunter kurzzeitig der subjektive Eindruck einer übermäßigen Verschmutzung entstehen. Sind zum Beispiel nach einem sonnigen Wochenende bestimmte Abfalleimer überfüllt, werden sie meist direkt am folgenden Werktag geleert und der jeweilige Standort gereinigt.

Öffentlich aufgestellte Abfallbehälter dienen der ordnungsgemäßen Entsorgung von unterwegs anfallendem Müll. Dabei wird üblicherweise von kleineren Mengen Abfall ausgegangen – einem Papiertaschentuch, einem Kaugummi, einem benutzten Butterbrotpapier. Gewerbetreibende wie zum Beispiel Imbisse, Eisdielen oder Kioske sind verpflichtet, den durch den Verkauf anfallenden Müll durch das Aufstellen eigener Müllbehälter aufzunehmen. Müll eines Picknicks oder Grillfestes – sofern an dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt – ist wieder mitzunehmen oder, falls vorhanden, in dafür vorgesehene große Sammelbehälter einzufüllen – nicht aber in die normalen Mülleimer.

Nicht öffentlich entsorgt werden darf Hausmüll. Das gilt auch für Müll, der in Gewerbebetrieben anfällt. Zum Hausmüll zählt sämtlicher Abfall, der in privaten Haushalten oder vergleichbaren Einrichtungen entsteht. Neben dem allgemeinen Restmüll betrifft dies auch Biomüll, Altpapier, Altglas, Sperrmüll, Elektronikschrott und Sondermüll.

In Deutschland gilt eine Anschlusspflicht an die Abfallentsorgung. Darunter fällt seit 2015 nicht nur die Mülltrennung zur umweltgerechten Entsorgung und Wiederverwertung. Anfallender Restmüll muss in dafür vorgesehene Mülltonnen zur Entsorgung bereitgestellt werden. Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen hierfür entsprechende Gebühren an das kommunale Entsorgungsunternehmen zahlen. Wird Hausmüll in einen öffentlichen Abfalleimer entsorgt, kann das als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Dann ist ein Bußgeld zwischen 5 und 1000 Euro möglich.